1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Echomatic, [Adresse] (im Folgenden "Echomatic"), und ihren Kunden.
2.1 Echomatic bietet folgende Dienstleistungen an:
- KI Chatbots
- KI TelefonassistentenIndividuelle
- individuell entwickelte KI-Automatisierungs-Lösungen
2.2 Die Nutzung der Dienstleistungen ist grundsätzlich weltweit möglich, wobei der aktuelle Fokus auf Deutschland liegt.
3.1 Der Vertragsabschluss erfolgt entweder online oder schriftlich.
3.2 Es gibt eine Mindestvertragslaufzeit der Angebotenen Dienstleistungen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht 2 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
4.1 Die Preise für die Dienstleistungen von Echomatic setzen sich aus einer einmaligen Zahlung für Entwicklungs- und Implementierungskosten sowie monatlichen Gebühren für laufende Kosten zusammen.
4.2 Zahlungen erfolgen per Überweisung oder Dauerauftrag.
4.3 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
5.1 Echomatic garantiert die Verfügbarkeit und Qualität der Dienste durch kontinuierliche Überwachung und Qualitätskontrollen.
5.2 Die Verfügbarkeit der Dienste kann durch regelmäßige Wartungsarbeiten kurzzeitig eingeschränkt sein. Echomatic wird solche Wartungsarbeiten, soweit möglich, im Voraus ankündigen.
6.1 Echomatic haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
6.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
6.3 Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6.4 Echomatic haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Dienste entstehen.
7.1 Echomatic verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und weiterer EU-Richtlinien (AI Act, Data Act).
7.2 Es werden nur bewährte Plattformen und API-Kommunikationen genutzt, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
7.3 Alle Maßnahmen zur Datensicherheit werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen implementiert.
8.1 Verträge können mit einer Frist von 2 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
8.2 Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
8.3 Falls ein Drittanbieter, dessen Dienste für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen wesentlich sind, seine Dienste einstellt und Echomatic dadurch nicht in der Lage ist, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, hat Echomatic das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
8.4 Echomatic wird den Kunden unverzüglich über die Einstellung der Drittanbieterdienste informieren und gemeinsam mit dem Kunden nach einer Lösung suchen. Falls keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann, wird Echomatic den Vertrag außerordentlich kündigen. Bereits gezahlte Beträge für Leistungen, die aufgrund der Kündigung nicht mehr erbracht werden können, werden dem Kunden anteilig erstattet.
8.4 Echomatic haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Kunden durch die Einstellung der Drittanbieterdienste und die daraus resultierende Beendigung des Vertrags entstehen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Echomatic verursacht.
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
9.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand ist Heidelberg.
10.3 Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.